Du hast dich für eine Weltreise entschieden? Dein Job ist auch schon gekündigt? Dann solltest du dir ebenfalls Gedanken zur Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit machen. Die bürokratischen Dinge machen bei der Planung sicherlich nicht ganz so viel Spaß, sind aber ebenso wichtig.
Ich habe meinen Job im Vorfeld der Weltreise gekündigt und anschließend arbeitslos gemeldet. Alles zu meinen Erfahrungen und Dinge, die du dabei berücksichtigen solltest, erfährst du in diesem Beitrag.
Nein, musst du nicht. Du bist nicht gezwungen dich arbeitslos zu melden. Wenn du allerdings irgendwann Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchtest, dann musst du dich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden.
Bei einer selbstgetätigten Kündigung hast du eine Sperrfrist von 3 Monaten für das Arbeitslosengeld. Das heißt: wenn du am 01.02. arbeitslos wirst und selbst gekündigt hast, bekommst du erst ab dem 01.05. Arbeitslosengeld aufgrund der Sperrfrist. Wenn du dich jetzt also vor Beginn deiner Weltreise arbeitslos meldest, läuft die Sperrfrist schon während deiner Weltreise ab und du kannst bei Rückkehr nach Deutschland theoretisch direkt das Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.
Weiterhin ist es wichtig für die Krankenversicherung. Wenn du arbeitslos bist, werden die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Solltest du also nach deiner Weltreise kein Beschäftigungsverhältnis haben und auch nicht arbeitslos gemeldet sein, bist du nicht krankenversichert.
Damit du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, musst du innerhalb der zurückliegenden 24 Monate mindestens 12 Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben. Wenn deine Weltreise also 1 1/2 Jahre andauert, hast du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren, da du innerhalb der zurückliegenden 24 Monate nur 6 Monate gearbeitet hast.
Die Sperrfrist beginnt ab Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit und nicht ab Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit. Das heißt: wenn du dich bereits am 15.01. arbeitslos meldest und zum 01.02. dann wirklich arbeitslos/beschäftigungslos bist, beginnt die Sperrfrist erst ab dem 01.02.
Man kann sich bereits vor Beschäftigungsende arbeitslos melden. Ich habe zum Beispiel meinen Job zum 28.02. gekündigt. Ich habe mich aber schon im Januar zum 01.03. arbeitslos gemeldet. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man sich arbeitslos melden, wenn man direkt Leistungen beziehen möchte.
Sich arbeitslos melden geht nur persönlich in einer der Stellen der Bundesagentur für Arbeit.
Wenn du irgendwann Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchtest, musst du dich zusätzlich noch arbeitssuchend melden. Arbeitssuchend und arbeitslos sind zwei verschiedene Dinge. Sich arbeitssuchend melden geht auch online auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Nach der Weltreise musst du dich erneut persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit vorstellen, um Leistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn du kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen möchtest, musst du dich nicht melden.
Fazit
Ich würde mich in jedem Fall vor Beginn meiner Weltreise arbeitslos melden, wenn der Job gekündigt ist. Falls du ein Sabatical oder ähnliches machen solltest, entfällt dieser Teil natürlich für dich. Ist der Job allerdings gekündigt, kannst du dir somit den Anspruch auf Arbeitslosengeld sichern, wenn du wieder zurückkehren solltest. Außerdem übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn du nicht direkt wieder einen Job nach deiner Weltreise anfangen wirst.
Hier kommst du zu meinen weiteren Beiträgen zum Thema Weltreise.
1 Kommentar
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen. Danke für den Hinweis, dass man sich als Arbeitsloser bei der Bundesagentur für Arbeit melden muss. Ich werde restlichen mit einem Fachanwalt klären.